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Fahrlehrerausbildung

Zusätzlich zur Fahrschülerausbildung können auch angehende Fahrlehrer den praktischen Teil ihrer Ausbildung bei uns absolvieren.

Tätigkeit:
Die tägliche Arbeit mit vornehmlich jungen und dynamischen Menschen und die damit verbundene ständige Abwechslung kennzeichnen die Tätigkeit eines modernen, engagierten Fahrlehrers.

Arbeitszeit:
Eine starre und kontinuierliche Arbeitszeit gibt es in Fahrschulen in der Regel nicht. Die eigenen Bedürfnisse, die verschiedenen Belange und Wünsche der Fahrschüler in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, bestimmen die Arbeitszeit von Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern.
Einerseits erfordert diese Terminplanung ein gewisses Geschick, andererseits ermöglicht sie auch eine individuelle Flexibilität und Freiheit in der Arbeitszeitgestaltung.

Voraussetzungen
für die Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE


Ein ganz wesentlicher Punkt in ihrer Entscheidung, die Ausbildung zum Fahrlehrer durchzuführen, ist die Kenntnis über die Bedingungen, die der Gesetzgeber vom Fahrlehreranwärter fordert.

Neben anderen Voraussetzungen verlangt der Gesetzgeber von einem angehenden Fahrlehrer(in), dass bis zm Zeitpunkt der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrererlaubnis und der Aushändigung der Fahrlehrerscheins das Mindestalter von 22 Jahren erreicht sein muss.
Die Fahrlehrerausbildung kann somit entsprechend früher, d.h. bereits mit ca. 20 1/2 bis 21 Jahren begonnen werden.
Nach § 34 des Fahrlehrergesetzes kann unter besonderen Umständen eine Ausnahme des Mindestalters gewährt werden.

Die Fahrlehrer-Prüfungen


Die Prüfungen bestehen aus:

- der Fahrpraktischen Prüfung
- die Fachkundeprüfung
   (Bei Bestehen erhält der Bewerber die Befristete Fahrlehrerlaubnis.)
- Lehrprobe im Theoretischen Teil
- Lehrprobe im fahrpraktischen Teil

Wenn die Lehrproben bestanden sind, erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis.

Grund-Ausbildung Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
 
5 Monate Tagesschulung

Kosten und Gebühren belaufen sich auf ca. € 8000,-