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Voraussetzungen für die Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Ein ganz wesentlicher Punkt in ihrer
Entscheidung, die Ausbildung zum Fahrlehrer durchzuführen, ist die Kenntnis über die Bedingungen, die der Gesetzgeber vom Fahrlehreranwärter fordert.
Neben anderen Voraussetzungen verlangt der
Gesetzgeber von einem angehenden Fahrlehrer(in), dass bis zm Zeitpunkt der Erteilung der unbefristeten Fahrlehrererlaubnis und der Aushändigung der Fahrlehrerscheins das Mindestalter von 22 Jahren erreicht sein muss.
Die Fahrlehrerausbildung kann somit entsprechend früher, d.h. bereits mit ca. 20 1/2 bis 21 Jahren begonnen werden. Nach § 34 des Fahrlehrergesetzes kann unter besonderen Umständen eine Ausnahme des
Mindestalters gewährt werden.
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